Lösungskonzepte für §6b EStG

BayFinanz GmbH

Reinvestitionen nach §6b EStG

Reinvestitionen nach §6b EStG werden als notwendig für den Erhalt der dauerhaften wirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet. Daher sollen Sie als Unternehmer, Landwirt oder Freiberufler die Möglichkeit haben, mit intelligenten §6b EStG-Lösungen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu maximieren und eine solide Grundlage für Ihren nachhaltigen geschäftlichen Erfolg zu schaffen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser hervorragendes Netzwerk, um steuerliche Anforderungen bei Reinvestitionen effizient und rechtskonform zu erfüllen.

Reinvestitionsprinzip nach §6b EStG

Die Gewinne aus betrieblichen Verkäufen von Grund und Immobilien, sogenannte stille Reserven, können gemäß §6b EStG steueroptimiert wieder angelegt, also reinvestiert werden. Damit die Übertragung dieser stillen Reserven in eine Rücklage reibungslos und risikominimiert funktioniert, stehen Ihnen unsere gut vernetzten Experten mit optimalen Lösungen zur Verfügung. Wir behalten dabei für Sie stets den Überblick und gewährleisten, dass sämtliche Bedingungen für die Bildung der Rücklage gemäß § 6b EStG erfüllt sind. Reinvestitionen werden präzise innerhalb der vorgeschriebenen Fristen umgesetzt, auf notwendige Fristverlängerungen weisen wir hin. Zudem klären unsere erfahrenen Experten eingehend, welche Reinvestitionen möglich sind, und stellen sicher, dass die notwendigen steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

Möglichkeiten der Reinvestition

Durch die gezielte Ausnutzung steuerlicher Vorteile nach §6b EStG werden Veräußerungsgewinne steueroptimiert reinvestiert. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die alle durch unsere neutralen Experten für Sie geprüft und handverlesen sind. Eine bewährte Möglichkeit der Reinvestition von stillen Reserven sind §6b EStG-Fondslösungen, die es Ihnen ermöglichen, anteilig das im Fonds enthaltene Anlageobjekt zu erwerben. Eine weitere Option ist die direkte Investition in Immobilien oder in landwirtschaftliche Flächen. Wofür Sie sich auch letztendlich entscheiden, unsere erfahrenen Berater begleiten Sie zuverlässig bei der Auswahl der Reinvestitionsmöglichkeit und betreuen in Absprache mit Ihnen und Ihren steuerlichen Beratern die gesamte Abwicklung.

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