Reinvestitionsprinzip nach §6b EStG
Die Gewinne aus betrieblichen Verkäufen von Grund und Immobilien, sogenannte stille Reserven, können gemäß §6b EStG steueroptimiert wieder angelegt, also reinvestiert werden. Damit die Übertragung dieser stillen Reserven in eine Rücklage reibungslos und risikominimiert funktioniert, stehen Ihnen unsere gut vernetzten Experten mit optimalen Lösungen zur Verfügung. Wir behalten dabei für Sie stets den Überblick und gewährleisten, dass sämtliche Bedingungen für die Bildung der Rücklage gemäß § 6b EStG erfüllt sind. Reinvestitionen werden präzise innerhalb der vorgeschriebenen Fristen umgesetzt, auf notwendige Fristverlängerungen weisen wir hin. Zudem klären unsere erfahrenen Experten eingehend, welche Reinvestitionen möglich sind, und stellen sicher, dass die notwendigen steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.